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BVerwG, 16.10.1990 - 4 NB 31.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1990 - 11a NE 85/87
- BVerwG, 16.10.1990 - 4 NB 31.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 4 NB 31.90
Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Normenkontrollgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Vorlagebeschwerdeverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87
Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift
Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 4 NB 31.90
An die Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage des revisiblen Rechts in der Nichtvorlagebeschwerde sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an eben diese Bezeichnung in der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 4.87 - DVBl. 1988, 500). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 16.10.1990 - 4 NB 31.90
Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Normenkontrollgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Vorlagebeschwerdeverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], ständige Rechtsprechung).